Familienbeitrag:
1. Ehepaare
2. Eltern und minderjährige Kinder, die in einem Haushalt leben
3. Eltern und volljährige Kinder, die in einem Haushalt leben, wenn die Kinder Schüler, Auszubildende oder Studenten sind
4. dies gilt auch, wenn nur die Kinder Mitglieder sind
5. eheähnliche Gemeinschaften, die in einem Haushalt leben, für alle Fallkonstellationen von 2. bis 4.
→ volljährige Schüler, Auszubildende und Studenten haben einen Nachweis zu erbringen
Beitragsreduzierung auf Passivbeitrag:
Bezieher von Leistungen nach SGB II. Jede Person wird einzeln berechnet!
Die Austrittserklärung eines Mitgliedes muss schriftlich, mindestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres der Vereinsverwaltung zugegangen sein. Der Austritt wird zum Ende des Geschäftsjahres (Kalenderjahres) wirksam.
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Freistellungsbescheid.pdf | 1.804 KB |